Antimikrobielle Beschichtung mit signifikanter Wirkung gegen Corona - Mobility Start Up Pitch
Das Start-Up UV-Innovative Solutions GmbH (UVIS) hat im November 2019 beim 2. Mobility Start Up Pitch NRW in Düsseldorf teilgenommen und war damit unter den sechs Finalisten.
Das Jungunternehmen möchte sich als Anbieter innovativer Lösungen zur Steigerung der Hygiene etablieren.
Die aktuelle Corona-Entwicklung führt derzeit zu einem starken Vertrauensverlust in die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs, mit ggf. langfristigen Folgen.
Speziell für Verkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen bietet UVIS die temporäre Beschichtung von Haltestangen und Griffen mit ihrem Produkt TiTANO an. Diese Oberflächenbeschichtung, die auch im Wettbewerb vorgestellt wurde, weist eine signifikante Wirkung gegen Corona auf und hält circa 1 Jahr auf Oberflächen, wie z.B. Handläufe, Haltestangen und Griffen in Bussen und Bahnen. TiTANO wird bereits jetzt stark nachgefragt.
Im Rahmen der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW hat das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der Landesgruppe NRW des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) den Mobility Start-Up Pitch NRW ins Leben gerufen.
Hiermit soll Jungunternehmern die Chance geboten werden an einem jährlich stattfindenden Termin Ihre Digitalisierungsideen den Stakeholdern der ÖPNV-Branche vorzustellen und sich zu etablieren.
Unser Tipp: Hier erhalten Sie nähere Informationen zum Produkt TiTANO und der Firma UVIS.
Informationen zum Mobility Start-Up-Pitch NRW finden Sie hier
Ergebnisse des Lenkungskreises der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW
Am 09. März 2020 hat der Lenkungskreis der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW unter der Leitung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf getagt.
Die Agenda umfasste die Präsentation des Sachstands und des Sachstandsberichts 2019 sowie einer Roadmap zu den Digitalisierungsprojekten, wobei die Teilnehmer im Wesentlichen über die Fokusthemen wie “Schlauer Chat NRW“ und “ Cyber Security Circle“ diskutierten.
Ferner hat der Lenkungskreis das Handbuch zur Digitalisierungsoffensive am 09.03.2020 beschlossen. Das Handbuch bildet die Organisationsstruktur und die Prozesse innerhalb der Digitalisierungsoffensive ab.
Unser Tipp: Die Präsentation, den Sachstandsbericht und das Handbuch zur Digitalisierungsoffensive NRW finden Sie hier.
Teilprojekt "1.5 EFM-Betriebsleistung für kleinere und mittlere Verkehrsunternehmen und Projektunterstützung" der Digitalisierungsoffensive - Verkehrsunternehmen gesucht!
Als eine der letzten verbliebenen Digitalisierungsmaßnahmen des landesweiten Workshops zur Roadmap Digitale Mobilität NRW sind wir nun endlich an der Reihe. Das Teilprojekt "1.5 EFM-Betriebsleistung für kleinere und mittlere Verkehrsunternehmen und Projektunterstützung" hat - trotz vieler Aktivitäten im letzten Jahr - noch nicht so richtig Fahrt aufgenommen.
Im 2. Quartal 2019 wurde das Ziel des Teilprojekts formuliert: Es sollte ein oder mehrere Dienstleister gefunden werden, die ein komplettes elektronisches Vertriebssystem oder Hintergrundsysteme (KVPS, DLS) für mehrere Verkehrsunternehmen betreiben. Schnell wurde klar, dass eine kritische Masse von Verkehrsunternehmen mitmachen muss, damit das Modell für einen Dienstleister auskömmlich ist, bzw. eventuell zu tragende Kostenanteile finanzierbar wären.
Versuche der Maßnahme Leitung, im Jahr 2019 eine ausreichende Anzahl kleinerer Verkehrsunternehmen zur Mitarbeit in einer Projektgruppe zu gewinnen, erbrachten keine große Ausbeute.
Während der Neustrukturierung der Digitalisierungsoffensive Ende letzten Jahres wurde die Fortführung des Teilprojektes hinterfragt. Die Bitte des Teilprojekts um weitere Unterstützung im ersten Treffen des Lenkungskreises im Jahr 2020 wurde an den Tarifausschuss WestfalenTarif verwiesen.
Bisher liegt keine Entscheidung vor.
Nach Analyse von Teilprojektleiter Andreas Bachmann (Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH) und Stellvertreter Markus Omers (Kompetenzcenter Digitalisierung NRW) steht und fällt die Initiative mit der Anzahl der beteiligten Verkehrsunternehmen. Bisher haben im Wesentlichen Westfälische Verkehrsunternehmen Interesse gezeigt. Das allein scheint nicht auszureichen.
Daher sei dieser Artikel dazu genutzt, in ganz Nordrhein-Westfalen für das Teilprojekt zu werben.
Falls Sie also einem kleinen oder mittleren Verkehrsunternehmen angehören, welches mit dem elektronischen Vertrieb finanziell und / oder organisatorisch überfordert ist und eine günstige Lösung sucht:
Wenden Sie sich bitte an Andreas Bachman, Tel. 05251 390 66 19, E-Mail: bachmann@vph.de oder Markus Omers, Tel. 0209 1584 267, E-Mail: omers@vrr.de.
Förderung des bundesweit einmaligen Vorreiterprojekts „BONNsmart“
Am 27.03.2020 konnten die Projektpartner von BONNsmart den positiven Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 € für die Umsetzung des Pilotprojekts offiziell in Empfang nehmen.
Damit unterstützt das Verkehrsministerium NRW ein deutschlandweit einmaliges Projekt für den kontaktlosen Bezahlvorgang durch ein pay-as-you-go System basierend auf einer kontaktlosen EMV-Technologie.
In den 230 Bussen und 99 Bahnen der Bonner Verkehrsbetriebe wird damit die Möglichkeit zum kontaktlosen und mobilen Bezahlen erprobt. Anja Wenmakers, die Geschäftsführerin der SWB Bus und Bahn erklärt "Unsere Kunden können also einfach einsteigen und losfahren – ohne Tarifwissen, ohne Bargeld und ohne ein Ticket kaufen zu müssen". Die Kunden benötigen lediglich eine funkfähige Kredit- oder Debitkarte, welche sie beim Ein- und Aussteigen vor ein stationäres Prüfgerät in den Eingangsbereichen im Fahrzeug halten. Die Übertragung der Daten findet mittels des Hintergrundsystems FareGo Cloud des Projektpartners Scheidt & Bachmann statt und basiert auf einer Bestpreisermittlung. Die Abrechnung erfolgt damit automatisch und anonym über die Bankverbindung der jeweiligen Kredit- oder Girokarte.
Die Umsetzung und die Erprobung des Projekts erfolgen im ersten Halbjahr 2020. Um das kontaktlose Bezahlen zu ermöglichen, werden in einem ersten Schritt alle Fahrzeuge des Bonner Verkehrsbetriebes mit stationären Lesegeräten ausgestattet und die notwendigen Hintergrundsysteme aufgesetzt. Im späteren Verlauf des Jahres soll BONNsmart auch für registrierte NFC-fähige Kundenkarten, wie Girocards oder Payback-Karten nutzbar sein. Des Weiteren ist eine Ausweitung des Systems auf Drittservices aus Tourismus oder weiteren Mobilitätsbereichen möglich.
Die geplanten Gesamtkosten für das Pilotprojekt belaufen sich auf rund 2.570.000 Euro.
Das Pilotprojekt setzt sich aus folgenden Partnern SWB, Scheidt & Bachmann, VISA, Postbank, KCD NRW zusammen.
Unser Tipp: Weitere Infos zum Projekt finden Sie auf der Website der ÖPNV Digitalisierungsoffensive NRW.
Muster-Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO
Das KCD hat ein Muster-Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Artikel 30 Abs. 1 DSGVO erstellt. DSGVO ist die Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung. Damit setzt die EU einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten.
Die Wichtigkeit der, schon vor in Kraft treten der DSGVO auferlegten, Dokumentationspflichten wurden nun durch die Möglichkeit der Verhängung empfindlicher Bußgelder bei Verstößen gegen diese unterstrichen. Um Bußgelder zu umgehen, sollten die Dokumentationspflichten eingehalten werden. Unternehmen müssen jederzeit in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber Aufsichtsbehörden nachzuweisen.
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO ist quasi jedes Unternehmen verpflichtet ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (kurz: Verarbeitungsverzeichnis) zu erstellen. Diese Verpflichtung soll den Unternehmen die datenschutzrechtliche Relevanz ihrer Arbeitsroutinen vor Augen führen.
In unserem Musterverzeichnis erläutern wir, worum es sich bei dem Verarbeitungsverzeichnis handelt, was es bei der Umsetzung zu beachten gilt und geben ein Muster mit Beispiel an die Hand. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten soll dem Grundsatz der Transparenz Genüge tun. Dem Nutzer soll dadurch verdeutlicht werden, für welchen Zweck welcher Zugriff benötigt wird. Auch um einen besseren Überblick zu erhalten, was genau in der Datenschutzerklärung der Erläuterung bedarf, lohnt es sich ein ausführliches Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen gem. Art 30 Abs. 1 DSGVO zu erstellen.
Ein solches Verzeichnis hilft zudem bei der Überprüfung, ob tatsächlich alle angeforderten Berechtigungen erforderlich sind, um den Service durchzuführen. Sind sie es nämlich nicht, so kann kein Zweck der Datenverarbeitung angegeben werden. Liegt der Datenerhebung kein Zweck zugrunde, so dürfen diese Daten aufgrund des Grundsatzes der Datensparsamkeit nicht erhoben werden.
Des Weiteren hilft das Verzeichnis einen Überblick zu verschaffen, ob die gesetzlichen Anforderungen an Datensparsamkeit und Datenminimierung berücksichtigt werden.
Unser Tipp: Auf der Website des KCD finden Sie unter “Informationen zum Datenschutz“ das Muster-Verzeichnis
Hier gelangen Sie zur Datenschutz-Grundverordnung
Hier gelangen Sie zu Artikel 30 Abs.1 DSGVO
Neue Teammitglieder im KCD
Und wieder freut sich das KCD-Team Ihnen neue Kollegen vorzustellen.
Seit Ende Februar ist Resul Keskin aus der Fachgruppe „Hintergrundsysteme und Datenmanagement" des VRRs zum Kompetenzcenter Digitalisierung (KCD) gewechselt.
Der 26-jährige hatte sich nach seinem Dualen Studium beim VRR mit dem IHK-Abschluss Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und seinem Bachelor of Science Softwaretechnik an der FH Dortmund, in der Fachgruppe bereits seit einem Jahr um die Themen BigData und Künstliche Intelligenz in den Auskunftssystemen gekümmert.
Beim KCD unterstützt er als Technischer Berater seine Kollegen, Verkehrsunternehmen, das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie andere Verkehrsverbünde. Vor allem das Thema künstliche Intelligenz treibt er hier als Teil der Agenda des Ministeriums weiter voran. Parallel erwirbt er neue Kompetenzen in Vertriebstechnik und Digitalisierung des ÖPNV und wendet sie in Projekten und der Beratung umgehend an.
Als weiteres neues Teammitglied stellen wir Ihnen Hue Man Messing vor. Sie unterstützt das KCD seit dem 1. April als Projektmanagerin. Die gebürtige Duisburgerin absolvierte erfolgreich bei der VRR AöR zwischen 2015-2018 ein duales Studium mit dem Studiengang B. A. Wirtschaft und Management inklusive IHK-Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement.
Bevor Sie Teil des KCD wurde, hat sie bei der VRR AöR als Sachbearbeiterin in den Fachgruppen Z1 – Finanzmanagement und Wirtschaftsführung (Zentrales Controlling) und S2 – SPNV-Vertragscontrolling betriebswirtschaftliche Erfahrungen u. a. in den Themenbereichen Wirtschaftsplanung, Budget-Monitoring und Vertragsabrechnung gesammelt.
Als Projektmanagerin soll die 32-jährige zukünftig in enger Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen, -Verbünden und weiteren Beteiligten verschiedene Projekte, u. a. im Rahmen der ÖPNV-Digitalisierungsoffensive NRW, koordinieren und weiterentwickeln.
Die Kontaktdaten der neuen Kolleginnen und Kollegen finden Sie hier.
Kontiki-Termine
Auf Grund der nach wie vor angespannten Lage zu SARS-COV-2 (Coronavirus) und zum Schutz von Konferenzteilnehmern und Mitarbeitern, wird die am 18./19. Juni 2020 vorgesehene Kontiki-Konferenz in Karlsruhe ebenfalls abgesagt. Es ist geplant die Konferenz, im nächsten Sommer am Standort Karlsruhe durchzuführen.
Weitere Konferenz-Termine:
67. Kontiki-Konferenz Essen 5. und 6. November 2020
68. Kontiki-Konferenz Saarbrücken 4. und 5. März 2021
Unser Tipp: Nähere Informationen zu Kontiki erhalten Sie hier.